Antragstellung
Die Antragsfristen für das Bewerbungsverfahren für das Jahr 2014 sind spätestens der 15. April 2013 oder der 1. Oktober 2013. Anträge, die nach dem 1. Oktober 2013 gestellt werden, können für das Jahr 2014 nicht mehr berücksichtigt werden.
Die persönliche Abgabe ist am 15. April bzw. 1. Oktober 2013 bis 18.00 Uhr möglich. Bei postalischer Zustellung gilt der Poststempel.
Bei rechtzeitiger Einsendung, spätestens zu den genannten Terminen, ist gewährleistet, dass die Anträge voraussichtlich bis Anfang/Mitte Juli 2013 bzw. Mitte/Ende Dezember 2013 beschlossen werden.
Für die Antragstellung ist ein Formblatt zu verwenden. Das Antragsformular kann online ausgefüllt werden oder als Word-Datei heruntergeladen werden.
(Antragsformular zum Herunterladen im Anschluss an diesen Text).
Der Antrag und die beigefügten Informationen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Jeder Antrag muss in 11-facher Ausfertigung eingereicht werden. Bei Online-Anträgen erhalten Sie eine Druckfassung, die 11-fach einzureichen ist.
Link zum Online-Formular
https://formular.berlin.de/jfs/findform?shortname=META&formtecid=4&areashortname=EGOKUEF
Bitte den oben stehenden Link anklicken und "Hauptstadtkulturfonds" auswählen. Danach wählen Sie bei Förderprogramm: "Förderung aus dem Hauptstadtkulturfonds - 1. Verfahren 2014".
Alle wichtigen Informationen zum Ausfüllen des Antragsformulars (digital oder in Papier) sowie mögliche Vorlagen, finden Sie in der unten stehenden Datei "HKF-Informationsblatt_2014".
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Allgemeine Hinweise für die Antragstellung:
- Die Anträge müssen konkrete Aussagen über Art und Umfang des Projektes, einen Finanzierungsplan, einen zeitlichen Ablaufplan und ggf. Nachweise über die bisherigen Arbeiten des Antragstellers enthalten.
- Nutzen Sie für die Angabe die im „HKF-Informationsblatt_2014“ aufgeführten Anlagen und speichern Sie diese jeweils unter dem vorgegebenen Namen.
- Die kurze Projektbeschreibung (siehe Seite 2 des Antrags) bitte nur bei der "Papierantragstellung" zusätzlich als doc-Datei unter dem Namen des/der Antragstellers/in an die Geschäftsstelle per E-Mail senden!
- Anträge bitte nur geheftet und gelocht, keine Folien, Farbkopien, Spiralheftungen o.ä. in 11-facher Ausfertigung - weiteres Informationsmaterial ggf. in einfacher Ausfertigung - an die Geschäftsstelle des Hauptstadtkulturfonds schicken.
- Bitte beschränken Sie sich bei der Einreichung des weiteren Infomaterials auf das Notwendigste! Keine Sammelbände und -kataloge! Das Anschauungsmaterial (Video und DVD) muss für gängige Abspielgeräte kompatibel und technisch einwandfrei sein.
- Achtung: Die eingereichten Anträge einschließlich der Projektbeschreibung werden nicht an die Antragsteller/innen zurückgegeben. Eventuell eingereichtes, weiteres Informations-/ Anschauungsmaterial (Videokassetten, CDs, DVDs, Kataloge etc.) - in einfacher Ausfertigung - kann innerhalb von vier Wochen nach der Entscheidung in der Geschäftsstelle des Hauptstadtkulturfonds abgeholt werden.
Was muss ich beachten, wenn ich Projektförderung erhalte?
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Besondere Hinweise für Ausstellungsprojekte:
- Bei Ausstellungsprojekten bitte Angaben zur Größe des/r Ausstellungsraumes/-räume (in m²), der Lage (Etage), Anzahl der Räume machen.
- Der bbk berlin hat Empfehlungen gegenüber dem Hauptstadtkulturfonds hinsichtlich der Höhe von Mindesthonoraren von an der Ausstellung beteiligten Bildende Künstler/innen als "Orientierungswerte" abgegeben. Der HKF wird diese Hinweise bei der Auswahl der Projekte nach Möglichkeit berücksichtigen. Sie finden diese "Orientierungswerte" unter folgendem Link: www.hauptstadtkulturfonds.berlin.de/uploads/media/ Orientierungshinweise_des_bbk_Berlin_zu_Mindesthonoraren.pdf
- Nach der UN-Behindertenkonvention und den Gleichstellungsgesetzen des Bundes und des Landes Berlin sollten Kulturangebote für behinderte Menschen barrierefrei zugänglich gemacht werden. Geben Sie (nach sinngemäßer Prüfung der Checklisten für barrierefreie Ausstellungen unter www.lmb.museum/barrierefreiheit) an, für welche Gruppen Ihre Veranstaltung mit welchen Angeboten barrierefrei zugänglich ist. Dies ist auch bei den Werbemaßnahmen zu berücksichtigen. Beachten Sie hierzu die Hinweise in dem Entwurf für eine Spielstättenbestätigung (siehe Informationsblatt) und machen Sie die erbetenen Angaben.
Kontakt / weitere Informationen
Geschäftsstelle des Hauptstadtkulturfonds
c/o Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei -
Kulturelle Angelegenheiten
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin
fon: (030) 90 228-744
fax: (030) 90 228-457
siegfried.langbehn@kultur.berlin.de
