Weitere Fördermög­lich­keiten

Um weitere Lücken in der Förderlandschaft zu schließen, fördert der HKF erfolgreich durchgeführte Projekte mittels der Wiederaufnahmeförderung sowie publikumsstarke Sonderausstellungen.
Kulturpolitisch relevante Festivals werden durch die sogenannte Regelförderung unterstützt.

Wiederaufnahme

Für die Wiederaufnahme erfolgreich durchgeführter Projekte, die der Hauptstadtkulturfonds gefördert hat, stehen jährlich bis zu 100.000 € zur Verfügung. Die maximale Förderung für einen Wiederaufnahmeantrag beträgt 15.000 €. Ein Wiederaufnahmeantrag kann im Laufe des Jahres bei der Geschäftsstelle des Hauptstadtkulturfonds per E-Mail gestellt werden. Dem Antrag anhängen müssen ein Finanzierungsplan (Muster benutzen), eine Spielstättenbestätigung sowie ein Pressespiegel. Über die Wiederaufnahmeförderung entscheidet der:die Kurator:in.

Hier Antrag für die HKF Wiederaufnahmeförderung stellen

Antragsunterlagen

Die Musterformulare sowie das Informationsblatt zur Antragstellung und den Förderkriterien finden Sie hier.

Regelförderung

Der HKF fördert auch einzelne kulturpolitisch bedeutsame Projekte, über die der Gemeinsame Ausschuss entscheidet. Der Förderzeitraum geht über vier Jahre, um den Projekten eine entsprechende Planungssicherheit zu gewährleisten. Eine Initiativbewerbung ist nicht möglich.

Derzeit werden folgende Projekte gefördert:
 

  • internationales literaturfestival berlin = 660.000 €
  • Poesiefestival Berlin = 440.000 €
  • Tanz im August = 825.000 €
  • young euro classic = 495.000 €

Publikumsstarke Sonder­ausstellungen

Im Jahr 2021 startete die neue Förderschiene der publikumsstarken Sonderausstellungen im Rahmen des HKF.

Es sollen publikumsstarke Sonderausstellungen von nationaler und internationaler Relevanz, insbesondere im Bereich der Bildenden Kunst aus Mitteln des HKF ermöglicht werden, indem auch die notwendige Planungssicherheit gewährleistet wird. Gefördert werden Ausstellungen, die im gegenwärtigen Fördertableau des Hauptstadtkulturfonds nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können, aber ein großes Publikum anziehen können.

Antragsberechtigt sind die institutionell von Bund oder Land geförderten Einrichtungen insbesondere im Bereich der Bildenden Kunst in Berlin, die über die räumlichen, personellen und organisatorischen Ressourcen verfügen, um eine publikumsstarke Sonderausstellung zu realisieren.
Antragsberechtigte Einrichtungen werden über laufende Ausschreibungen und Antragsfristen gesondert informiert.

Vor einer Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit dem:der Kurator:in und der Geschäftsstelle des Hauptstadtkulturfonds empfohlen.


Expertengremium

Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät ein unabhängiges Expertengremium, bestehend aus der:dem Kurator:in und zwei weiteren Expert:innen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Gemeinsame Ausschuss. Das Gremium besteht derzeit aus Leonie Baumann, Prof. Marion Ackermann und Mateo Kries.

Expertengremium publikumsstarke sonderausstellungen

Der:die Kurator:in ist Mitglied des Expertengremiums und dessen Sprecher:in.

Mehr erfahren

Dr. Ulrike Groos ist Direktorin des Kunstmuseums Stuttgart. Sie studierte in Würzburg, New York und Münster Kunstgeschichte und Musikwissenschaft. Promoviert wurde sie 1994 über das Thema »Ars Musica in Venedig im 16. Jahrhundert«. Nach Stationen in Münster, Luxemburg, St. Gallen und Zürich leitete Groos von 2002 bis 2009 die Kunsthalle Düsseldorf. Seit 2010 ist sie Direktorin des Kunstmuseums Stuttgart, seit 2013 auch des Museums Haus Dix am Bodensee. In Stuttgart kuratierte sie thematische Ausstellungen wie »I Got Rhythm. Kunst und Jazz seit 1920« (2015) und »EKSTASE« (2018) als auch monografische Werkschauen zu Michel Majerus, Candice Breitz, Ragnar Kjartansson, Tobias Rehberger, Wolfgang Laib und Sarah Morris. Groos war und ist Mitglied in zahlreichen Gremien und Kommissionen, u.a. derzeit im Kuratorium der Kunststiftung Baden-Württemberg (seit 2012), der Jürgen Ponto-Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchs (seit 2019), der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung (seit 2021), der Kulturstiftung der Länder (seit 2024) und der LEAP Art Foundation (seit 2024). Groos ist 2. Vizepräsidentin des ifa – Institut für Auslandsbeziehungen.

Mateo Kries (*1974) ist seit 2011 Direktor des Vitra Design Museums. Der promovierte
Kunsthistoriker kam 1995 zum Vitra Design Museum, für das er ab 2000 das Vitra Design
Museum Berlin leitete und ab 2006 als Chefkurator am Hauptsitz in Weil am Rhein tätig war.
Kries war Mitgründer des Berliner Festivals DESIGNMAI und kuratierte etliche Ausstellungen
inner- und außerhalb des Museums. Das Programm und das Profil des Vitra Design
Museums prägt Mateo Kries seit den 2000er Jahren, wobei er Schwerpunkte auf
gesellschaftlichen Wandel, Nachhaltigkeit, Diversität und Innovation legt. Als Publizist und
Kurator befasst er sich mit aktuellen und historischen Themen aus Design und Architektur,
u.a. mit Beiträgen in Medien wie domus und Die Welt sowie zahlreichen Büchern, etwa über
Le Corbusier, Joe Colombo, Konstantin Grcic, über Surrealismus im Design und über
vernakuläre oder gesellschaftliche Aspekte von Design. Kries ist Mitglied in
Beratungsgremien des Musée des Arts Décoratifs in Paris und des Museum of Art and
Photography in Bangalore. Darüber hinaus wirkt er in Berufungskommissionen und Jurys
mit, etwa für die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, die Aalto University in Helsinki, den
Hyundai Blue Prize Design oder den Rimowa Design Prize. Im Jahr 2010 erschien sein Buch
Total Design – Die Inflation moderner Gestaltung, in dem er sich kritisch mit der
Kommerzialisierung von Design auseinandersetzt. Mateo Kries ist Honorarprofessor an der
Hochschule für Gestaltung in Karlsruhe und Mitherausgeber des Atlas des Möbeldesigns
(2019), einem Standardwerk zum modernen Möbeldesign.