Hier machen Bund und Land gemein­same Sache

Der Bund und das Land Berlin haben sich 1999 darauf verständigt, im Rahmen des Hauptstadtfinanzierungsvertrages den Hauptstadtkulturfonds einzurichten, aus dem bedeutsame kulturelle und künstlerische Einzelprojekte und Veranstaltungen in der Bundeshauptstadt Berlin gefördert werden.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien stattet den HKF jährlich mit 15 Millionen Euro aus. Die Geschäftsstelle des Hauptstadtkulturfonds ressortiert bei der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung und wird überwiegend vom Land Berlin finanziert.

Das Fördervolumen

Seit dem Jahr 2018 stehen dem Hauptstadtkulturfonds jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Organi­sation des HKF

Die Beratung der Anträge wird von der Jury vorgenommen, der bis zu sechs Mitglieder angehören können. Der:die Kurator:in leitet die Sitzungen der Jury mit Stimmrecht, unterbreitet dem Gemeinsamen Ausschuss die Empfehlungen der Jury und trägt ggf. eigene vor. Zusammen mit der Geschäftsstelle bereitet der:die Kurator:in die Entscheidungen des Gemeinsamen Ausschusses vor. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Gemeinsame Ausschuss, dem jeweils zwei Vertreter:innen des Bundes und des Landes Berlin angehören.

Die Gremien und Entschei­dungswege des HKF

Die Grafik stellt die einzelnen Gremien, Entscheidungswege und Förderschienen des HKF vor.