Gemeinsamer Ausschuss
Der Gemeinsame Ausschuss besteht jeweils aus zwei Vertreter:innen von Bund und Land. Er entscheidet über die Vergabe der Mittel für den Hauptstadtkulturfonds.
Der Gemeinsame Ausschuss besteht jeweils aus zwei Vertreter:innen von Bund und Land. Er entscheidet über die Vergabe der Mittel für den Hauptstadtkulturfonds.